Eine Übersicht
Die Idee von Mieterstrom ist, das Potenzial ungenutzter Dachflächen für die lokale Erzeugung von regenerativem PV-Strom zu nutzen und dem Mieterstromanbieter und Mieter entsprechende Anreize zu bieten. Grundsätzlich gilt zum Vorteil aller Beteiligten: Mieterstrom entfaltet sein volles Potenzial, wenn sich möglichst viele Mieter eines Mietshauses oder Quartiers daran beteiligen und viel des selbst erzeugten Stroms genutzt wird. Der Anreiz steigt, wenn die finanzielle Ersparnis gegenüber Netzstrom attraktiv ist und eine Hausbatterie die Nutzbarkeit des selbst erzeugten Stroms erhöht.
Es gibt unterschiedliche Mieterstrommodelle, um den Anreiz auch organisatorisch zu erhöhen.

Direktvermarktung
Der Vermieter verkauft den selbst erzeugten Strom direkt an die Mieter, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Dies ist einfach umzusetzen und erfordert keine Verpflichtung zur Vollversorgung. Allerdings entfällt der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag und die Mieter benötigen einen zusätzlichen Vertrag für den Reststrombedarf.
Gemeinschaftliche Versorgung
Eigentümergemeinschaften investieren gemeinsam in eine PV-Anlage und verteilen den erzeugten Strom direkt an die Bewohner. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand und vermeidet die Vollversorgungsverpflichtung. Allerdings gibt es auch hier keinen Anspruch auf Mieterstromzuschläge und die Abrechnung gestaltet sich komplexer.
Vermieter als Energieversorger
In diesem Modell tritt der Vermieter als Stromlieferant auf und deckt den gesamten Strombedarf der Mieter. Dies bietet Vorteile wie den Anspruch auf Mieterstromzuschläge und vollständige Kontrolle über die Stromversorgung. Allerdings sind der administrative Aufwand und rechtliche Verpflichtungen erheblich höher.
Lieferkettenmodell (Contracting)
Hier übernimmt ein Energiedienstleister die Rolle des Energieversorgers und betreibt die Anlage, während der Vermieter lediglich die Anlagentechnik bereitstellt. Dies minimiert den Aufwand und das Risiko für den Vermieter, bedeutet aber auch eine gewisse Abhängigkeit von Dienstleistern und weniger direkte Kontrolle.
Genossenschaftsmodell
Mieter und Vermieter schließen sich zu einer Genossenschaft zusammen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und die Verantwortung gemeinschaftlich zu tragen. Dieses Modell ermöglicht die Mitbestimmung der Mieter, erfordert jedoch Engagement und Organisation von allen Beteiligten.
Pachtmodell
Der Vermieter verpachtet die Anlage an einen Dienstleister, der den Betrieb übernimmt. Dies reduziert den Aufwand für den Vermieter und ermöglicht Einnahmen durch die Verpachtung. Jedoch führt dies zu einer stärkeren Abhängigkeit von externen Betreibern und weniger Einfluss auf den Anlagenbetrieb.
Jedes Modell bietet eine individuelle Lösung, abhängig von den Zielen, Ressourcen und Anforderungen der Beteiligten.
Energietipp
Auch wenn im Haus kein Mieterstrommodell umgesetzt wird, können Mieter eine Balkonanlage installieren. Um dabei den Eigenverbrauch zu steigern, stehen inzwischen innovative und praxiserprobte Stromspeicher aus industriellen unabhängigen Stromversorgungen (USV) zur Verfügung. Diese ermöglichen es, den selbst erzeugten Strom effektiver zu nutzen und die Energiekosten nachhaltig zu senken. Mit diesen Lösungen können Mieter auch ohne ein gemeinsames Strommodell von den Vorteilen erneuerbarer Energien profitieren.