Kommunale Wärmeplanung – Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz

von | 30.10.2024

Ausgangslage

In Deutschland entfallen laut dem Umweltbundesamt rund 60 % des Endenergieverbrauchs auf den Wärmeverbrauch. Dieser setzte sich 2021 unter anderem aus Raumwärme (28 %), Warmwasser (5,5 %) und Prozesswärme (22,6 %) zusammen. Insbesondere in privaten Haushalten wird mehr als 90 % des Gesamtenergieverbrauchs für die Erzeugung von Wärme genutzt. Der überwiegende Anteil dieser Energie stammt aus fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas. Aus diesem Grund spielt die Wärmeversorgung eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaziele [1]. Um den notwendigen Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu gestalten, wurden Kommunen dazu verpflichtet, bis spätestens 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohnern sind vereinfachte Verfahren mit reduzierten Anforderungen vorgesehen, da sie sich z.B. durch das sogenannte „Konvoi-Verfahren“ zu einem gemeinsamen Wärmeplan zusammenschließen können [2]. Der Gemeinderat in Tacherting beschloss am 27.07.2023 aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion, Fördermittel zur kommunalen Wärmeplanung zu beantragen. Durch die Antragstellung in 2023 konnte eine Förderquote von 90 % erreicht werden. Die Bewilligung hierzu liegt seit kurzem vor.
Die Antragstellung wurde vor allem durch den Zustand der veralteten Heizungsanlagen in einigen kommunalen Gebäuden, sowie durch anstehende Heizungs-Modernisierungen privater Bestandsgebäude, aber auch durch die Planung neuer Baugebiete motiviert. Durch die kommunale Wärmeplanung soll Planungssicherheit für Bürger und Gewerbetreibende geschaffen werden.

Ablauf einer kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung beginnt mit der Auswahl eines geeigneten Projektpartners, der die Gemeinde und ihre Ortsteile untersucht. Dabei werden Konzepte für die Wärmeversorgung entwickelt, beginnend mit einer Bestandsanalyse, bei der Aspekte wie Gebäudetypen, Bauartklassen, Energieverbrauch, die Beheizungsstruktur, die bestehende Wärmeinfrastruktur und die Energie- und Treibhausgasbilanz untersucht werden. Dies kann z. B. durch Abfrage von GEO-Daten und Daten der Gemeinde und Energieversorger erfolgen. Darauf aufbauend ermittelt die Potenzialanalyse Energieeinsparpotenziale, den möglichen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energieträger, Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme, Wärmenetz- und KWK-Potenziale (Kraft-Wärme-Kopplung). Das Ergebnis ist ein Zielszenario mit Meilensteinen für 2030, 2035 und 2040, das zeigt, welche Ortsteile sich für eine zentrale Wärmeversorgung eignen oder für welche Ortsteile in absehbarer Zeit keine kommunale Wärmeversorgung erfolgen wird und weiterhin die dezentrale Wärmeversorgung zum Einsatz kommen muss. Es können auch Prüfgebiete ermittelt werden, bei denen die Wärmeversorgungsart noch unklar ist. Die Wärmeplanung schließt mit einer Umsetzungsstrategie ab, die in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst wird. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans dauert in der Regel etwa ein Jahr [3].
Wichtig ist dabei, dass es für Haushalte keinen Anschlusszwang an die Wärmenetze gibt. Sie können selbst entscheiden, ob sie sich anschließen möchten oder eine eigenständige Versorgung wählen. Lediglich bei Neubaugebieten können Kommunen einen Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze festlegen.
In Neubaugebieten gilt seit 1. Januar 2024, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden muss.
Das Gebäude-Energiegesetz (GEG) wird mit einer kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Für Bestandsgebäude greift die 65-EE-Pflicht beim Tausch der Heizung erst mit vorliegender Wärmeplanung. Solange diese nicht vorhanden ist, dürfen im Bestand und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten weiterhin auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen verbaut werden (H2-ready) [4].

Definition Nah- und Fernwärmeversorgung

Der Unterschied zwischen Nah- und Fernwärme liegt in der Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten. Nahwärme wird für Gebiete mit weniger als 300 angeschlossenen Wohneinheiten verwendet. Sie ist für ein niedrigeres Temperaturniveau und kleinere Gemeinden ausgelegt, die meist nur Wohngebäude oder kleinere Gewerbegebäude versorgen. Der Ort der Wärmeerzeugung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Ort des Wärmeverbrauchs. Die Nahwärmeversorgung kommt daher auch für eine quartiersbezogene Lösung, z.B. ein bestimmtes Baugebiet betreffend, in Betracht. Fernwärme hingegen versorgt größere Städte und Bezirke mit über 300 angeschlossenen Wohneinheiten. Sie arbeitet mit höheren Temperaturen und wird zur Versorgung ganzer Städte und Bezirke mit Wohn- und Nichtwohngebäuden eingesetzt. Der Ort der Wärmeerzeugung befindet sich in der Regel weit entfernt vom Ort des Wärmeverbrauchs. Ein Beispiel hierfür ist die Planung des Fernwärmenetzes von der Geothermieanlage in Bruck nach Garching. Moderne Wärmenetze setzen auf Sektorenkopplung, also die Kombination verschiedener Technologien wie beispielsweise verschiedene Arten von Wärmepumpen, PV-Anlagen, Abwärme oder Eis-Energiespeicher in Kombination mit einem Spitzenlastkessel, um eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherzustellen [5].
Die kommunale Wärmeplanung ist somit ein unverzichtbarer Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Zukunft und bietet sowohl Städten als auch ländlichen Gemeinden die Möglichkeit, sich langfristig auf die Herausforderungen der Energiewende vorzubereiten.

Energietipp

Sollte jetzt ein Heizungstausch anstehen, überlegen Sie gut, ob Sie noch eine Öl- oder Gasheizung wählen, die hinsichtlich des CO₂-Preises und dem Anstieg von Netzentgelten bei Gas zunehmend teurer wird, oder eher auf eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien setzen, für die es attraktive Förderprogramme gibt [6]. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten durch Energieeffizienzexperten oder buchen Sie über die Energieagentur Südostbayern einen Energie-Check in Ihrem Eigenheim, mit einem Eigenanteil von nur 30 EUR.

Quellen

[1] Anteil des Wärmeverbrauch am Endenergieverbrauch 2008 und 2021, Eigene Darstellung Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft erneuerbarer Energien, https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme, Stand 02/2023  / 13.10.2024

[2]Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Kommunale Wärmeplanung, https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/kommunale-waermeplanung.html / 22.10.2024

[3] INEV Rosenheim, Live-Webinar Kommunale Wärmeplanung, 18.07.2023

[4] Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) , “GEG-Novelle beschlossen – was das für Bestandsgebäude bedeutet“ , 19.09.2023 / https://vdiv.de/news-details/geg-novelle-beschlossen-was-das-fuer-bestandsgebaeude-bedeutet, Zugriff: 22.10.2024

[5] Marco Ohme – Viessmann Deutschland GmbH, Online-Webinar ODH „Kommunale Wärmeplanung” – Das Quartier als Lösung, 11.07.2023

[6] Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V., Klimapaket: Hier berechnen Sie den CO₂-Preis Ihrer Heizkosten, 05.06.2024 / Klimapaket: Hier berechnen Sie den CO₂-Preis Ihrer Heizkosten | Verbraucherzentrale.de / 22.10.2024

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